Laut EU Pauschalreiserichtlinien sind wir als Reiseveranstalter verpflichtet, Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz zu versichern. Die Richtlinien sehen vor, dass der ausführende Reiseveranstalter nur dann Zahlungen entgegennehmen darf, wenn er im Gegenzug dem Kunden einen Sicherungsschein ausstellt. Sie erhalten den Reisepreissicherungsschein und unsere allgemeinen Reisebedingungen mit Ihrer Reisebestätigung.