Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden; die Plattform hat am 15.02.2016 ihren Betrieb aufgenommen.
MarrakeschJens-Jochen LauffMarrakesch, Bahia PalastJens-Jochen LauffFes, GerberviertelJens-Jochen LauffHoher AtlasJens-Jochen LauffMarrakesch, Menara-GärtenAlbert Dezetter auf PixabayErfoudBeat Obrist auf PixabayRabat, Hassan-TurmLarsonb auf PixabayStrasse der KasbahsJens-Jochen LauffMarrakesch, Koutoubia-MoscheeAlbert Dezetter auf PixabayMarrakesch, Bahia-PalastHella Nijssen auf PixabayRabat, KönigsmausoleumJens-Jochen LauffOuarzazateRoberto Bellasio auf PixabayMarrakesch, Platz der GauklerPiet van de Wiel auf PixabayMarokko_StrasseDerKasbahsJens-Jochen LauffAit BenhaddouJimboChan auf PixabayMarokko_TodraSchluchtJens-Jochen LauffCasablanca, Große MoscheeMehmet A. auf Pixabay
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Marokkos Königsstädte & Kasbahs

Ausgewählte 4-Sterne Mittelklassehotels Marokko

In einer Woche sehr viel erleben. Sie besuchen die vier Königsstädte Marrakesch, Rabat, Meknes und Fes, die Metropole Casablanca und sehen beeindruckende Landschaften im Atlasgebirge. Weiter reisen Sie zu den Oasen und riesigen Sanddünen am Rande der Sahara-Wüste, sowie auf einer der schönsten Reiserouten der Welt, der Straße der Kasbahs. Hier sehen Sie beeindruckende Lehmburgen im mitten von Palmenhainen und Rosenfeldern vor dem oft schneebedeckten Atlasgebirge. Bei dieser Rundreise erleben Sie die sagenhafte Vielfalt des Königsreichs Marokkos.

Länderinfo Marokko

Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 28.02.2023

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
  • Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens für die Dauer des Aufenthalts in Marokko gültig sein

Die Ausreise mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich. Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum. Reisende, die nur über einen Personalausweis verfügen (auch im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen), können nicht nach Marokko einreisen und müssen den nächstmöglichen Flug zurück nehmen. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die deutsche Botschaft in Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig. Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden. Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinaus gehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt. Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt. Weitergehende Informationen zur Einfuhr persönlicher Gegenstände, Waren und zu Einfuhr von Waren und aktuellen Devisenbestimmungen erteilen der marokkanische Zoll.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der marokkanische Dirham (MAD). Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in Touristengebieten. In kleineren Hotels und Geschäften sowie in abgelegenen Regionen kann nur bar gezahlt werden. Bargeld kann mit Kreditkarte an den entsprechend gekennzeichneten Bankautomaten abgehoben werden. Bei einer Bankkarte hängt dies von den Vertragsbedingungen des Geldinstituts ab. Bitte erfragen Sie bei Ihrem Geldinstitut, ob Ihre Bankkarte Sie zu Abhebungen im Ausland berechtigt.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich allerdings gute Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen. Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Für die Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Ausbruch wird ein internationaler Impfnachweis über eine Polioimpfung eingefordert, die 12 Monate bis vier Wochen vor Ausreise aus dem Land mit Poliomyelitis-Ausbruch durchgeführt wurde.

Covid-19
Die Einreise ist unter Vorlage des ausgefüllten „Fiche Sanitaire“ grundsätzlich möglich (Download unter www.onda.ma/form.php). Ein Impf- oder Testnachweis ist für die Einreise nach Marokko nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Der Ausnahmezustand ist mit Wirkung vom 28. Februar 2023 aufgehoben. Es besteht grundsätzlich weiterhin die Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.

Alkohol/Drogen
Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken. Ein Verstoß kann zur Verhaftung führen. Die Einfuhr, der Besitz und die Ausfuhr von Rauschgift werden in Marokko mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Achten Sie auf Ihr Reisegepäck und nehmen Sie keine Sendungen mit, die Sie nicht selbst überprüft und verpackt haben.

Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von Covid-19 beeinträchtigt sein. Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur. Im Straßenverkehr ist große Vorsicht geboten. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren oder unbeleuchteten Fahrzeugen zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich. Vermeiden Sie Nachtfahrten. Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz, möglichst Vollkasko und Insassenschutz. Lassen Sie Ihren deutschen Reisepass nicht als Sicherheit bei einer Mietwagenfirma zurück.

Natur und Klima
Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Das Klima reicht von mediterran an der Nordküste über atlantischen Einfluss an der Westküste bis zu Wüstenklima im Landesinneren. In der Regenzeit, etwa von November bis März, kann es insbesondere im hohen Atlasgebirge zu Überflutungen kommen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die große Mehrheit der Marokkaner ist wertkonservativ eingestellt und pflegt ein traditionelles Rollenverständnis. Allein reisende Frauen sollten zurückhaltend auftreten und gesundes Misstrauen zeigen. Außereheliche Beziehungen sind gesetzlich strafbar. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Hotels Paare bitten, beim Check-in eine Heiratsurkunde vorzulegen, und wenn ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden kann, auf getrennte Zimmer zu bestehen. Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände. Insbesondere in der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Angreifer können unter Drogeneinfluss stehen. Eigentumsdelikte kommen, vor allem in Großstädten, häufig vor. Dabei werden zum Teil auch Hieb- und Stichwaffen gegen Touristen eingesetzt. Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand und versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen und vom Reisepass nur eine Farbkopie mit. Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen. „False Guides“ und aggressives Betteln sind weitverbreitet. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, in der Öffentlichkeit nicht zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.

Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Reisehöhepunkte:

  • Eindrucksvolle Straße der Kasbah
  • Metropole Casablanca
  • Oasen und riesige Sanddünen
  • 4 Königsstädte: Rabat, Fes, Meknes und Marrakesch

Routenkarte:

Reiseroute

Ihr Vorteil

  • Inkl. großem Ausflugsprogramm mit Besichtigungen & Eintrittsgeldern

Inklusivleistungen:

  • Inkl. Hin- und Rückflug ab/bis Deutschland (siehe An-/Abreise)
  • Inkl. 7 Übernachtungen in ausgesuchten Mittelklassehotels
  • Inkl. 7x Halbpension (Frühstück und Abendessen)
  • Inkl. Rundreise im klimatisierten Reisebus/Minibus
  • Inkl. großem Ausflugsprogramm mit Besichtigungen, Eintrittsgeldern, deutschsprachiger Führung lt. Reiseverlauf
    • Marrakesch mit Menara-Gärten, Bahia-Palast, Platz der Gaukler, Souk
    • Panoramafahrt Casablanca
    • Königssitz Rabat mit Hassan-Turm, Königsmausoleum und Medina
    • Königsstadt Meknès mit der Medina, Stallungen und Stadtmauer
    • Königsstadt Fès mit Altstadt, Souk und Handwerkergassen
    • Fahrt durch die Ziz Schlucht
    • Kurort Irfane
    • Besuch in der Todra-Schlucht
    • Besichtigung Kasbah Ait Ben Haddou
    • Überquerung des Hohen Atlas über den Tizi n'Tichka-Pass

  • Inkl. qualifizierte, Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Inkl. aller Transfers vor Ort
  • Inkl. Flughafensicherheitsgebühr/Steuern

Nicht enthalten:

  • An- und Abreise zum/vom Flughafen
  • Ggfs. Flughafenzuschläge
  • Weitere Mahlzeiten
  • Trinkgelder (für 1 Wochen Rundreise werden € 30,- p.P. erwartet)
  • Fakultative Ausflüge
  • Persönliche Ausgaben
  • Reiseversicherung (Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung)
  • Alle nicht genannten Leistungen
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Tel.: 06128/74081-0 / Fax: 06128/74081-10
Email: team@riw-touristik.de

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Geschäftsführer: Florian Kastl
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