Andorra
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Andorra besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Zuständige Auslandsvertretung
In Andorra gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Zuständige Vertretung für Andorra ist das Generalkonsulat Barcelona. In Notfällen können sich Reisende vor Ort an eine deutsche Honorarkonsulin wenden.
Währung
Landeswährung ist der Euro. Andorra gibt seit Januar 2015 eigene Euro-Münzen heraus.
Steuern
In
Andorra werden weder Einkommensteuer, Erbschaftssteuer noch
Kapitalsteuer erhoben. Seit 2006 wird eine Mehrwertsteuer von vier
Prozent auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.
Straßenverkehr
Es
gilt Rechtsvorfahrt, außer auf Hauptstraßen. In den Bergen hat der
Verkehr bergauf Vorfahrt vor dem Verkehr bergab. Bei den meisten
Verkehrskreiseln hat man Vorfahrt, solange man sich im Kreisverkehr
befindet. Der Verkehr zum Kreisverkehr hat Vorfahrt, wenn davor ein
weißes, dreieckiges Verkehrsschild mit rotem Rand und drei schwarzen
Pfeilen in einem Kreis steht. Das Telefonieren im Auto per Handy ist
verboten (außer mit Freisprechanlage). Die zugelassene
Höchstgeschwindigkeit beträgt außerhalb bebauter Gemeinden 90 km/h und
innerhalb bebauter Gemeinden 40 km/h.
Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente sollten mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum in Andorra hinaus gültig sein.
Visum
Andorra gehört nicht zur Europäischen Union.
Staatsangehörige aus den EU-Mitgliedstaaten
benötigen für die Einreise nach Andorra kein Visum. Staatsangehörige
der Länder, welche für den Schengenraum ein Visum benötigen, benötigen
für die Einreise nach Andorra und für die Ausreise aus Andorra in den
Schengenraum ein Visum mit einer Gültigkeit für mehrere Ein- oder
Ausreisen. Dieses Visum kann bei einem spanischen oder französischen
Konsulat beantragt werden.
Ein Aufenthalt über drei Monate erfordert eine Aufenthaltsgenehmigung.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Minderjährige
ohne Begleitung benötigen zusätzlich zum gültigen Ausweisdokument eine
Genehmigung, das Heimatland verlassen zu dürfen.
Mitnahme von Haustieren
Es gelten dieselben Bestimmungen wie in der EU. Alle Haustiere müssen einen Impfpass und eine Erkennungsmarke haben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
In ein Land der Europäischen Union können Sie die folgende Mengen der in Andorra gekauften Produkte ohne zusätzliche Kosten ausführen:
- 1000 g Kaffee oder 400 g Extrakte
- 200 g Tee oder 80 g Extrakte
- 1,5 l Likör mit mehr als 22 Prozent oder 3 l Likör
oder Aperitif mit weniger als 22 Prozent oder Schaumwein bzw. 5 l Tafelwein - 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos (mit einem Stückgewicht von weniger als 3 g) oder 75 Zigarren (mit einem Stückgewicht von mehr als 3 g) oder 400 g Pfeifentabak
Alkohol, Tabak, Kaffee, Parfüm und Eau de Toilette sind Produkte, deren Menge begrenzt ist, ohne dass dabei der Wert berücksichtigt wird. Für andere Produkte, wie z. B. Milch, Butter, Käse, Zucker und Süßigkeiten wird der Wert berücksichtigt.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.
Medizinische Hinweise
Dem Auswärtigen Amt liegen für Andorra keine besonderen medizinischen Hinweise vor.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
•
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen,
Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes
können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige
eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist
im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher
Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle
medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer
völlig aktuell sein.