Länderinfo Madeira
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EURO. Das Abheben von Bargeld an
Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Informieren Sie sich bitte bei der kartenausstellenden
Bank/Gesellschaft, ob Ihre Girocard (Bankkarte) in Portugal gültig ist.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige
können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher
unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei
den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen
und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und
Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell
geltenden Zollnestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden
Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein, siehe nachstehenden Absatz
- Kinderreisepass: Ja, siehe nachstehende Ergänzung
Anmerkungen:
Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens
über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des
Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen
Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Seit Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr
ausgestellt. Zuvor ausgestellte Kinderreisepässe bleiben jedoch bis zum
Erreichen des Gültigkeitsdatums gültig.
Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem
gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den
deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten
Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der Deutschen Botschaft Lissabon.
Bei Rückflügen über Großbritannien nach
Deutschland (z.B. auch bei Alternativflügen nach Flugausfällen) reicht ein
Personalausweis nicht aus. Seit dem Brexit benötigen auch Transitreisende für
die Reise über Großbritannien zwingend einen Reisepass. Die kurzfristige
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses durch die Botschaft in Lissabon ist
in der Regel nicht möglich.
Führen Sie vorsichtshalber immer Ihren Reisepass statt nur
eines Personalausweises bei sich.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen
der Europäischen Union. Der Grundsatz, dass keine Warenkontrollen
stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen
Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des
grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Gesundheit
Impfschutz: Für die Einreise nach Portugal sind keine Pflichtimpfungen
vorgeschrieben. Dies gilt auch für Madeira und die Azoren.
Haftungsausschluss
Bitte beachte Sie die Reiseinfos sind ein kleiner Auszug der Informationen vom
auswärtigen Amt (Stand 4/2025), bitte informieren Sie sich auf der
Internetseite vom auswärtigen Amt über alle aktuellen Reise- und
Sicherheitshinweise.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum
angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten
Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und
Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht
übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in
Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland
betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können
sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder
konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden
Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit
Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach
dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000
Stand: 30.04.2025
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.