Zermatt mit MatterhornSwitzerland Travel CentreGolden PassSwitzerland Travel CentreBern im WinterSwitzerland Travel CentreBern KramgasseSwitzerland Travel CentreCentovalli - BahnSwitzerland Travel CentreGornergratSwitzerland Travel CentreBrigSwitzerland Travel CentreLausanneSwitzerland Travel CentreGornergratbahn mit MatterhornSwitzerland Travel CentreZürich City PanoramaSwitzerland Travel CentreWinterpanorama Belalp WallisSwitzerland Travel CentreHotel Mirabeau, Lausanne, Restaurant, Gemütliches Restaurant im Hotel Mirabeau, Lausanne.HotelHotel Mirabeau, Lausanne, Außenansicht, Hotel Mirabeau, Lausanne, elegante Außenansicht bei Sonnenschein.HotelHotel Kreuz Bern, Restaurant, Modernes Restaurant im Hotel Kreuz Bern mit stilvollem Ambiente.HotelHotel Kreuz Bern, Außenansicht, Hotel Kreuz Bern, historische Fassade im Stadtzentrum.HotelHotel Kreuz Bern, Bärenhöfli, Elegantes Restaurantinterieur im Hotel Kreuz Bern, Bärenhöfli.HotelHotel Internazionale, Bellinzona, RestaurantHotelHotel Ambassador, Brig, Zimmerbeispiel EinzelzimmerHotelHotel Kreuz Bern, Lobby, Moderne Lobby im Hotel Kreuz Bern, stilvoll und einladend.HotelHotel Kreuz Bern, Zimmerbeispiel EinzelzimmerHotelHotel Mirabeau, Lausanne, Bar, Gemütliche Bar im Hotel Mirabeau, Lausanne, mit eleganter Einrichtung.HotelHotel Ambassador, Brig, Außenansicht, Beleuchtetes Hotel Ambassador in Brig bei Nacht.HotelHotel Ambassador, Brig, Restaurant, Elegantes Restaurant im Hotel Ambassador, Brig, mit stilvoller Dekoration.HotelHotel La Perla, S. Antonino, ZimmerbeispielHotelMercure Zürich City, Zimmerbeispiel, Modernes Hotelzimmer im Mercure Zürich City, stilvoll und einladend.HotelHotel Kreuz Bern, Zimmerbeispiel DoppelzimmerHotelHotel La Perla, S. Antonino, AußenansichtHotelHotel Internazionale, Bellinzona, AußenansichtHotelHotel Ambassador, Brig, Zimmerbeispiel DoppelzimmerHotelMercure Zürich City, Außenansicht, Moderne Architektur des Mercure Zürich City Hotels.HotelMercure Zürich City, Restaurant, Gemütliches Restaurant im Mercure Zürich City mit Holzwänden.HotelHotel La Perla, S. Antonino, Restaurant, Modernes Restaurant mit Bergblick im Hotel La Perla, S. Antonino.HotelHotel Kreuz Bern, Frühstücksbereich, Moderner Frühstücksbereich im Hotel Kreuz Bern.HotelHotel Internazionale, Bellinzona, ZimmerbeispielHotelMercure Zürich City, Lobby, Moderne Lobby im Mercure Zürich City mit Empfangspersonal.HotelHotel Mirabeau, Lausanne, ZimmerbeispielHotel
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Zauberhaftes Wintererlebnis. Die schönsten Städte der Schweiz mit der Bahn erleben.

Hotels Bahnrundreise Winter

Entdecken Sie die Schweiz auf einigen ihrer schönsten Bahnstrecken im Winter! Von Zürich führt Sie der Treno Gottardo über die legendäre Gotthard-Bergstrecke ins Tessin. Mit der Centovallina reisen Sie durch das wildromantische „Tal der 100 Täler“ und weiter ins Wallis. Zermatt mit dem berühmten Matterhorn bildet einen weiteren Höhepunkt, bevor Sie der GoldenPass Express durch eindrucksvolle Alpenlandschaften ins frühlingshafte Montreux bringt. Stadtführungen in Zürich, Bellinzona und Bern sowie Aufenthalte in Brig und Lausanne runden diese abwechslungsreiche Bahnreise durch die Schweiz ab.

Länderinfo Schweiz

Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 30.07.2024

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, im Rahmen der Gültigkeit, siehe Anmerkungen.
  • Kinderreisepass: Ja
  • Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Dokument muss für die gesamte Reisedauer gültig sein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.

  • Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit.
  • Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.

Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig. Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die deutsch-schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen. Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 l (über 18%) bzw. 5 l (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak. Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

  • Bitte bedenken Sie, dass neben Alkohol und Tabakwaren auch andere Waren bzw. Lebensmittel Einfuhrbeschränkungen unterliegen können und eine Wertfreigrenze gilt.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist sehr gut. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.

  • Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Impfschutz
Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Infrastruktur/Verkehr
Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind. Der Gotthard-Basistunnel ist nach der Entgleisung eines Güterzuges voraussichtlich bis September 2024 für den Personenverkehr gesperrt. Personenzüge verkehren auf der Gotthard-Panoramastrecke. Die Reisezeit verlängert sich dadurch um etwa eine Stunde. Weitere Informationen gibt die Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB). Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden. Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1. Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h., dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss. Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorfahrt. Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen. Lawinenabgänge und Erdrutsche können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen. Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.

Natur und Klima 
Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen. Bei Tauwetter, aber auch bei Starkregenereignissen kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.

  • Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss.
  • Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
  • Verlassen Sie ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Rechtliche Besonderheiten
Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können mit Wirkung vom 1. Mai 2024 auch dort vollstreckt werden. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins, siehe auch Infrastruktur/Verkehr.

Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Reisehöhepunkte:

  • Ausflug zum Gornergrat inklusive
  • Fahrt mit der Bahn auf der alten Gotthard - Panoramastrecke
  • Stadtführung Zürich

IHR VORTEIL bei uns:

  • inkl. Fahrt mit Centovallibahn und GoldenPass Express
  • Die Schweiz im Winterkleid erfahren
  • Sorglos reisen: Gepäcktransport von Hotel zu Hotel ab Zürich bis Bern

Inklusivleistungen:

  • 1 x Übernachtung inkl. Frühstück im Mercure Zürich City 4* in Zürich
  • 1 x 3-Gang Halbpension (exkl. Getränke) im Mercure Zürich City 4* in Zürich
  • 1 x Übernachtung inkl. Frühstück im Hotel & SPA Internazionale 3* in Bellinzona oder im Hotel La Perla 3* in S. Antonino
  • 1 x 3-Gang Halbpension (exkl. Getränke) im Hotel & SPA Internazionale 3* in Bellinzona oder im Hotel La Perla 3* in S. Antonino
  • 2 x Übernachtung inkl. Frühstück im Hotel Ambassador 4* in Brig
  • 2 x 3-Gang Halbpension (exkl. Getränke) im Hotel Ambassador 4* in Brig
  • 1 x Übernachtung inkl. Frühstück im Hotel Mirabeau Lausanne 4* in Lausanne
  • 1 x 3-Gang Halbpension (exkl. Getränke) im Hotel Mirabeau Lausanne 4* in Lausanne
  • 1 x Übernachtung inkl. Frühstück im Hotel Kreuz Bern 3* in Bern
  • 1 x 3-Gang Halbpension (exkl. Getränke) im Hotel Kreuz Bern 3* in Bern
  • 1 x Fahrt mit der Gornergratbahn auf das Gornergrat mit Panoramablick zum Matterhorn
  • 1 x Bahnfahrt 2. Kl Schweizer Grenze - Zürich
  • 1 x Stadtführung Zürich, ca. 2h
  • 1 x Treno Gottardo - Bahnfahrt 2. Kl. Zürich - Bellinzona
  • 1 x Bahnfahrt Centovallibahn, 2. Kl. Bellinzona - Domodossola - Brig
  • 1 x Bahnfahrt 2.Kl Brig - Zermatt - Brig
  • 1 x Bahnfahrt 2. Kl. Brig - Spiez - Montreux - Lausanne
  • 1 x Reservierung und Zuschlag GoldenPass Express 2.Kl Spiez - Montreux
  • 1 x Bahnfahrt 2.Kl Lausanne - Bern
  • 1 x Bahnfahrt 2.Kl Bern - Schweizer Grenze

Nicht enthalten:

  • An- & Abreise bis/ab Schweizer Grenze
  • Weitere Mahlzeiten
  • Trinkgelder
  • Ausgaben des persönlichen Bedarfs
  • Reiseversicherung (Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung)
  • Alle nicht genannten Leistungen

Ihre Unterbringung

Hotel Kreuz Bern, Zimmerbeispiel Einzelzimmer Hotel
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Wunschleistungen:

  • Aufpreis PKW-Parkplatz am Bahnhof Freiburg & Bahnticket Freiburg - Basel - Freiburg in der 2. Klasse: € 239,- p.P.
  • Einzelzimmerzuschlag: € 390,-
X

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* Pflichtfeld
50 Euro
Reisegutschein
„geschenkt“

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* Wir bedanken uns mit einem Reisegutschein in Höhe von 50 Euro. Nur 1 Gutschein pro Buchung. Gilt für die erste Buchung nach getätigter Newsletter-Erstanmeldung. Keine Barauszahlung. Nicht einlösbar auf bestehende Buchungen und auf Kaufgutscheine. Nicht kombinierbar mit weiteren Rabatten. Mindestbuchungswert 600 Euro.