Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden; die Plattform hat am 15.02.2016 ihren Betrieb aufgenommen.
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Laut EU Pauschalreiserichtlinien sind wir als Reiseveranstalter verpflichtet, Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz zu abgesichern. Die Richtlinien sehen vor, dass der ausführende Reiseveranstalter nur dann Zahlungen entgegennehmen darf, wenn er im Gegenzug dem Kunden einen Sicherungsschein ausstellt. Sie erhalten den Sicherungsschein und unsere allgemeinen Reisebedingungen mit Ihrer Reisebestätigung.

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