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RIW Katalog 2017 #blätterkatalog optimiert

Persönliche Beratung & Buchung: ( 06128 / 740 81 50 (Montag bis Sonntag von 8.00 bis 22.00 Uhr) 79 ten, oder, wenn und soweit für einen Schaden des Rei- senden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von RIW ursächlich geworden ist. 8.3 RIW haftet nicht für Leistungen, die durch den Rei- senden im Rahmen der Reise in Anspruch genommen werden und nicht von RIW oder der Reiseleitung, son- dern beispielsweise durch die Reederei oder andere Per- sonen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden. 9 Mitwirkungspflichten des Kunden/Reisenden 9.1 Der Kunde hat RIW unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in der von RIW angegebenen Zeit erhalten hat. 9.2 Wird die Reise nach Auffassung des Reisenden nicht vertragsgemäß erbracht, kann er Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, der von RIW angegebenen Rei- seleitung vor Ort den Mangel unverzüglich mitzuteilen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, ist RIW selbst über den Mangel in Kenntnis zu setzen. Über die Erreichbarkeit der Reiselei- tung bzw. von RIW ist der Reisende spätestens mit Aus- händigung der Reiseunterlagen zu informieren. Sofern der Reisende den Mangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigt, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Die Reiseleitung ist befugt für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Sie ist nicht berechtigt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. 9.3 Beabsichtigt der Reisende/Kunde den Reisevertrag wegen eines Mangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651e BGB oder aus wichtigem, RIW erkenn- baren Grund wegen Unzumutbarkeit zu kündigen, so hat er RIW zuvor eine angemessene Frist zur Klärung undAbhilfe einzuräumen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von RIW verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung aus einer besonde- ren Interessenlage des Kunden/Reisenden gerechtfertigt und dies RIW erkennbar ist. 9.4 Bei Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen empfiehlt RIW aufgrund internationaler Überein- kommen dringend, dies unverzüglich an Ort und Stelle mittels schriftlicher Schadenanzeige (P.I.R) der ausfüh- renden Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Ge- päckverlust spätestens binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung von Reisegepäck der Reiseleitung bzw. wenn eine solche nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet ist, RIW unverzüglich anzuzeigen. 10 Anzeigefristen,Ausschluss von Ansprü- chen,Verjährung,Abtretungsverbot 10.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehe- nen Beendigung der Reise gegenüber RIW durch den Kunden/Reisenden geltend zu machen. Die Geltendma- chung kann fristwahrend gegenüber RIW nur unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Es wird empfoh- len, die Ansprüche schriftlich geltend zu machen. 10.2 NachAblauf der Frist kann der Kunde/ReisendeAn- sprüche nur geltend machen, wenn er ohneVerschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. 10.3 Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Ge- päckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädi- gung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aus- händigung schriftlich geltend zu machen. 10.4 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstal- ters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- gehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil- fen des Reiseveranstalters beruhen. 10.5 Alle übrigenAnsprüche nach den §§ 651c – f BGB verjähren in einem Jahr. 10.6 Für alle Fristen gilt: Die Frist beginnt mit dem Tag, der demTag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erklärungsort staatlich anerkannten Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.7 Schweben zwischen dem Kunden und RIW Ver- handlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,so ist dieVerjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder RIW die Fortsetzung derVer- handlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen RIW an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer oder Mitglieder einer gebuchten Gruppenreise sind, ist ausgeschlossen. 11 Pass-,Visa- und Gesundheitsbestimmungen 11.1 RIW wird die Angehörigen eines Mitgliedsstaates der EU, in denen die Reise angeboten wird, über die Be- stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschrif- ten vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Än- derungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. RIW geht davon aus, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden, wie z.B. Doppelstaatsangehörig- keit, Staatenlosigkeit liegen. 11.2 Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informations- pflicht durch RIW hat der Kunde/Reisende dieVorausset- zungen für die Reise zu schaffen und die notwendigen Reisedokumente zu beschaffen und mitzuführen, sowie eventuell erforderliche Impfungen oder ärztliche Unter- suchungen durchführen zu lassen, sowie die Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten. Ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen insbe- sondere von den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizini- schen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Entstehen dem Kunden/Reisenden durch das Nichtbefolgen der Vorschriften Nachteile (z.B. Beförderungsverweigerung), so geht dies zu seinen Lasten. In diesen Fällen gelten die Regelungen in Ziffer 6.9 entsprechend. 11.3 RIW haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde RIW mit der Besorgung beauftragt hat. Dies gilt nicht, wenn RIW ei- gene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 12.Anwendbares Recht, Gerichts- stand, Schlussbestimmungen 12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und RIW findet deutsches Recht Anwendung. 12.2 Der Kunde/ Reisende kann RIW nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von RIW gegen den Kunden ist derWohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentli- chen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RIW vereinbart. 12.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingba- ren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden/Reisenden und RIW anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden/Reisenden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde/ Reisende angehört,für den Kunden/Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die ent- sprechenden deutschen Vorschriften. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Ge- walt durch den Kunden/Reisenden sowie RIW wird auf die gesetzliche Regelung in § 651j BGB verwiesen. Veranstalter: RIW TOURISTIK GmbH Georg-Ohm-Straße 17, 65232 Taunusstein Telefon: 06128 / 740 810 ,Telefax: 06128-7408110 E-Mail: team@riw-touristik.de Geschäftsführung: Florian Kastl & Hartl Kastl Stand: 16.09.2016 Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651 k des Bürgerlichen Gesetzbuchs Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Der unten angegebene Kundengeldabsicherer stellt für gegenüber dem Reisenden sicher, dass von ihm erstattet werden 1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und 2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen. Die vorstehende Haftung des Kundengeldabsicherers ist begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht. Die Erstattung fälliger Beträge erfolgt erst nach Ablauf des Jahres (01.11. – 31.10.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Ihr Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden 65189 Wiesbaden Telefon: +49 611 533-5859 Telefax: +49 611 533-4500 www.ruv.de VSNR ____/90/___________ 01334508926001002.16 R+V Allgemeine Versicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers. Vorstand: Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender; Frank-Henning Florian, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Julia Merkel, Marc René Michallet, Peter Weiler. Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, Steuer Nr. 4522301406, USt-IdNr. DE 811198334 Name und Anschrift des Reiseveranstalters: Dr. Norbert Rollinger Julia Merkel RIW Touristik GmbH Georg-Ohm-Str. 17 D-65232 Taunusstein 5 7 0 452864894 Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651 k des Bürgerlichen Gesetzbuchs Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Der unten angegebene Kundengeldabsicherer stellt für gegenüber dem Reisenden sicher, dass von ihm erstattet werden 1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und 2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen. Die vorstehende Haftung des Kundengeldabsicherers ist begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht. Die Erstattung fälliger Beträge erfolgt erst nach Ablauf des Jahres (01.11. – 31.10.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Ihr Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden 65189 Wiesbaden Telefon: +49 611 533-5859 Telefax: +49 611 533-4500 www.ruv.de VSNR ____/90/___________ 01334508926001002.16 R+V Allgemeine Versicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers. Vorstand: Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender; Frank-Henning Florian, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Julia Merkel, Marc René Michallet, Peter Weiler. Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, Steuer Nr. 4522301406, USt-IdNr. DE 811198334 Name und Anschrift des Reiseveranstalters: Dr. Norbert Rollinger Julia Merkel RIW Touristik GmbH Georg-Ohm-Str. 17 D-65232 Taunusstein 5 7 0 452864894 Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): RIW TOURISTIK GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet. Reiseversicherungen RIW TOURISTIK GmbH empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Aus- lands-Reisekranken-Versicherung mit Rücktransport. Datenschutzhinweis Die im Rahmen der Buchung oder Informationsanforderung (z.B. Katalog) vom Kunden zur Verfügung gestellten per- sonenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von RIW und dessen Leistungsträgern genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir sind weiterhin daran interessiert, die vertrauensvolle Kundenbe- ziehung mit Ihnen zu pflegen und Ihnen Informationen und Angebote zukommen zu lassen. Deshalb verarbeiten wir auf Grundlage von Artikel 6 (1) (f) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (auch mit Hilfe von Dienst- leistern) Ihre Daten, um Ihnen Informationen und Angebote von uns zuzusenden. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie jederzeit bei uns der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen (Telefon: 06128 / 740810, E-Mail: team@riw-touristik.de). Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter www.riw-touristik.de/ Datenschutz. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie ebenfalls unter unserer Anschrift. Die Vorschriften des BDSG finden Anwendung. Aufgrund eines US-Bundesgesetzes zur Terroristenfahndung sind die Fluggesellschaften gezwungen, die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers vor der Einreise in die USA der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) mitzutei- len. Ohne diese Datenübermittlung ist eine Einreise in die USA nicht möglich – dies betrifft auch Zwischenlandungen sowie Umsteigeflüge. Auch bei Flügen in andere Staaten, die lediglich den Luftraum der USA tangieren, müssen die Daten übermittelt werden. Fernabsatzverträge: RIW TOURISTIK GmbH weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen (auch Kreuzfahrten), Flügen, Mietwagen und Unterkünften im Fernabsatz nicht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (ARB) DER RIW TOURISTIK GMBH Persönliche Beratung & Buchung: ( 06128 / 7408150 (Montag bis Sonntag von 8.00 bis 22.00 Uhr) 79 Telefon: 06128 / 740810 ,Telefax: 06128-7408110 Telefon: +49611533-5859 Telefax: +49611533-4500 www.ruv.de 570452864894 Telefon: +49611533-5859 Telefax: +49611533-4500 www.ruv.de 570452864894

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