Laut EU Pauschalreiserichtlinien sind wir als Reiseveranstalter verpflichtet, Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Die Richtlinien sehen vor, dass der ausführende Reiseveranstalter nur dann Zahlungen entgegennehmen darf, wenn er im Gegenzug dem Kunden einen Sicherungsschein ausstellt. Sie erhalten den Sicherungsschein und unsere allgemeinen Reisebedingungen mit Ihrer Reisebestätigung.
Sicherungsschein für Pauschalreisen
* Wir bedanken uns mit einem Reisegutschein in Höhe von 50 Euro. Nur 1 Gutschein pro Buchung. Gilt für die erste Buchung nach getätigter Newsletter-Erstanmeldung. Keine Barauszahlung. Nicht einlösbar auf bestehende Buchungen und auf Kaufgutscheine. Nicht kombinierbar mit weiteren Rabatten. Mindestbuchungswert 600 Euro.